Sonntag, 19. Juni 2011

Bewährte Maßnahmen der nachträglichen Wärmedämmung

Ein Beitrag aus dem Baunetzwissen
Bestimmte Maßnahmen der nachträglichen Wärmedämmung haben sich in der Altbaumodernisierung als besonders praktikabel und wirtschaftlich herausgestellt. An zahlreichen ausgeführten Projekten haben sie sich bewährt.
Im folgenden wird eine Auswahl typischer Fälle mit einer entsprechenden Empfehlung für die sinnvollste Maßnahme vorgestellt.
• Sparrendach mit Ziegeldeckung – Ziegel oder Unterspannbahn müssen ohnehin erneuert werden.
Sinnvolle Maßnahme: Dämmung zwischen den Sparren oder Dämmung zwischen und auf den Sparren.
• Sparrendach mit Ziegel-, Schiefer- oder Metalldeckung – Dacheindeckung und Unterspannbahn sind in Ordnung und müssen nicht erneuert werden.
Sinnvolle Maßnahme: Dämmung zwischen den Sparren oder Dämmung zwischen und unter den Sparren.
• Oberste Geschossdecke – Dachraum nicht genutzt.
Sinnvolle Maßnahme: Wärmedämmung von oben, gegebenenfalls mit begehbarer Abdeckung aus Holzbohlen oder Spanplatte.
• Putzfassade – Fassade ist renovierungsbedürftig
Sinnvolle Maßnahme: Wärmedämm-Verbundsystem.
• Fassade mit Holz-, Schiefer- oder Metallbekleidung – Bekleidung ist schadhaft
Sinnvolle Maßnahme: Neue Vorhangfassade mit Wärmedämmung, Hinterlüftung und Bekleidung, gegebenenfalls unter Wiederverwendung des ursprünglichen Bekleidungsmaterials.
• Fassade mit Sichtmauerwerk – Vorhandene Fassade erfüllt Mindestwärmeschutz nach DIN 4108.
Sinnvolle Maßnahme: Ersatzmaßnahmen durch erhöhte Wärmedämmung an anderen Bauteilen (hofseitige Wand, Dach), evtl. Innendämmung.
• Fassade mit aufwendiger Ornamentik (Gründerzeit) – Vorhandene Fassade erfüllt Mindestwärmeschutz nach DIN 4108.
Sinnvolle Maßnahme: Ersatzmaßnahmen durch erhöhte Wärmedämmung an anderen Bauteilen (hofseitige Wand, Dach).
• Sichtfachwerkfassade – Fassade ist schadhaft oder erfüllt nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108.
Sinnvolle Maßnahme: Neue Vorhangfassade mit Wärmedämmung und Hinterlüftung, Vorsatzschale aus regionaltypischer Holz- oder Schieferbekleidung.
• Sichtfachwerk das unbedingt erhalten bleiben soll – z.B. denkmalgeschützte Schauseite des Gebäudes.
Sinnvolle Maßnahme: Zusätzliche Leichtlehmwand auf der Innenseite der Fassade, evtl. Ausmauern der Gefache mit hoch wärmedämmenden Steinen.
• Einfache Holzfenster – Fenster sind schadhaft und/oder erfüllen nicht den Mindestwärmeschutz.
Sinnvolle Maßnahme: Ersatz durch neue Fenster mit hoch wärmedämmender Verglasung.
• Kasten- oder Verbundfenster mit Einfachverglasung – Rahmen befinden sich in gutem Zustand.
Sinnvolle Maßnahme: Aufarbeiten der Fenster, nachträglicher Einbau von Gummidichtungen, Ersatz der Verglasung durch neues Wärmeschutzglas.
• Ungedämmte Kellerdecke – Keller wird nicht beheizt.
Sinnvolle Maßnahme: Anbringen eines Wärmedämmstoffes an der Deckenunterseite, gegebenenfalls zum mechanischen Schutz des Dämmstoffes als Verbundplatte Gipskarton/Dämmstoff.
Eine Innendämmung ist hier nicht erwähnt!

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