Sonntag, 19. Juni 2011

Häufig festzustellende Fehler bei WDVS

I. Schadensbilder
• Risse im Außenputz
• Putzablösungen
• schichtenweises Lösen der Armierung
• Durchfeuchtung des Dämmstoffes
• Verformungen des Dämmstoffs – Aufschüsseln oder Aufwölben
• Blasenbildung
• Fleckenbildung
II. Häufige Fehler
• Klebeflächenanteil zu gering
• fehlerhafter Kleberauftrag – kein Wulst-Punkt-Auftrag oder mittels Zahnspachtel
• Hinterlüftung der Dämmstoffplatten
• Polystyrol durch UV-Strahlung geschädigt
• Dämmstoffplatten nicht im Verband verlegt
• Dämmstoffplatten mit klaffender Fuge verlegt
• Verwendung des falschen Fugenschaumes
• Glasfasergewebe nicht genügend überlappt
• fehlende Diagonalbewehrung im Bereich von Öffnungsixeln (Ecken der Gebäudeöffnungen)
• Putz- bzw. Klebeschichten zu dünn aufgetragen
• Glasfasergewebe nicht genügend eingebettet (scharf abgezogen)
• Kleber ungleichmäßig aufgetragen
• fehlender Haftverbund zwischen Unter- und Oberputz
• kein Schlagregenschutz bei Fenstern und Türen sowie bei Durchdringungen
• fehlerhafter unterer Abschluß – kein Abschlußprofil
• fehlende Abtropfkanten
• fehlende oder fehlerhafte Sockelausbildung (Spritzwasserbereich)
• Systemkomponenten von verschiedenen Herstellern
• bei Polystyroldämmung Dämmstoffdicke > 100 mm: fehlender Mineralwolle-Lamellendämmstreifen über jeder Gebäudeöffnung im Sturzbereich, mindestens 200 mm hoch und links und rechts mindestens 300 mm überstehend, vollflächig verklebt
III. Grundsätzlich gilt:
• Es gibt eine Ausführungsnorm DIN 55699.
• Wärmedämm-Verbundsysteme sind allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Auf der Basis von EPS (expandiertes Polystyrol) sind WDVS in richtig eingebautem Zustand schwerentflammbar (Baustoffklasse B 1 nach DIN 4102-1).
• Es gibt keine allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Wärmedämm-Verbundsysteme der Baustoffklasse B 2 (normalentflammbar nach DIN 4102-1)
• Die Zulassungsbestimmungen sind strikt einzuhalten – unabhängig von der Gebäudehöhe!
• Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemanbieter sind einzuhalten!

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