Sonntag, 19. Juni 2011

Mängel richtig rügen!

Wer baut hat Anspruch auf ein mangelfreies Bauwerk.
Weil Gebäude vielschichtige Werke sind, können Mängel jedoch nicht ausgeschlossen werden. Deshalb hat der Gesetzgeber Bauherren Gewährleistungsfristen eingeräumt. Innerhalb dieser Zeitspannen muss der für das mangelhafte Bauteil verantwortliche Bauunternehmer oder Handwerker den Mangel beseitigen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken fünf Jahre.
Entdeckt ein Bauherr einen Mangel, sollte er ihn rügen. Dazu muss er beschreiben, was er feststellt und erläutern, wo der Schaden liegt. Der Bauherr als Laie darf das mit einfachen Worten tun, wie etwa: Im Flur, links neben der Haustüre ist ein breiter Riss, der etwa dreissig Zentimeter über dem Fussboden beginnt und bis unter die Decke reicht oder im Wohnzimmer an der westlichen Giebelwand unterhalb des Fensters ist die Außenwand nass. Die feuchte Stelle misst etwa 30 cm im Durchmesser. Der Bauherr muss den Mangel nur beschreiben, die technischen Ursachen muss er nicht nennen.
Selbstverständlich muss der Bauherr den Mangel aber bei der richtigen Firma rügen. Nur die ist nämlich zur Nachbesserung verpflichtet.
Wie rügt der Bauherr den Mangel am besten? Ich rate erst einmal dazu, die Firma freundlich mündlich oder schriftlich auf den Mangel hinzuweisen und um Beseitigung zu bitten. Erst wenn darauf in angemessener Zeit – z. B. zwei Wochen – daraufhin nichts geschieht, sollte die zweite Rüge auf jeden Fall schriftlich und in forderndem Ton erfolgen.
Ob und wann Fristen gesetzt werden, sollte ebenfalls gut überlegt werden. Wird eine Frist gesetzt, dann sollte deren Verstreichen auch zu Konsequenzen führen.
Die Frist muss auf jeden Fall dem Schaden angemessen sein. Der Bauherr muss keine Rücksicht auf den laufenden Betrieb der Baufirma nehmen. Allerdings muss er Liefer- und Produktionszeiten von Ersatzbauteilen einräumen. Eine Ausnahme bilden Notfälle: Läuft Wasser ins lecke Dach, dann muss der Handwerker unverzüglich zumindest Notmaßnahmen einleiten. Für die ordnungsgemässe Reparatur hat er dann länger Zeit.
Im Zweifel und bevor etwaige Konsequenzen angedroht oder gar ergriffen werden, sollte immer erst fachkundiger Rat eingeholt werden.

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