Sonntag, 19. Juni 2011

Verfärbungen durch Algenbefall: Baumangel!



Eine Wärmedämmverbund-Fassade, die während der Gewährleistungszeit großflächigen Algen- und Pilzbewuchs aufweist, ist auch dann mangelhaft, wenn die verwandten Systemkomponenten, insbesondere der mineralische Putz, mangelfrei sind.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2010 - 7 U 76/09 – IBR 2010, 560

Aus den Gründen:

Die Werkleistung der Beklagten, die aufgrund des abgeschlossenen Bauträgervertrages hinsichtlich des zu errichtenden Gebäudes nach werkvertraglichen Grundsätzen Gewähr für die Mangelfreiheit zu bieten hat, ist mangelhaft. Der Mangel besteht darin, dass die Fassade bereits nach 2-3 Jahren großflächig Pilz- und Algenbewuchs aufweist, der eine Reinigung erfordern würde. Die allmähliche Verfärbung einer Fassade infolge von Umwelteinflüssen ist für sich genommen zwar kein Mangel, sondern eine zwangsläufige Folge des ,,Gebrauchs" bzw. der Alterung des Gebäudes. Der Bewuchs mit Algen und Pilzen beruht darauf, dass sich organische Substanzen, z.B. Blütenstaub, an der Fassade ablagern und im Zusammenwirken mit Feuchtigkeit, die aus Regen oder Tau resultiert, dem Bewuchs Nahrung bieten. Es ist aber nicht üblich und entspricht deshalb auch nicht der Beschaffenheit, die der Erwerber eines Gebäudes erwarten kann (§ 633 Abs. 2 Nr. 2 BGB), dass die Verschmutzung der Fassade ohne besondere, den Bewuchs fördernde Umgebungsbedingungen so schnell voranschreitet, dass bereits nach 2 - 3 Jahren eine großflächige Reinigung der Fassade erforderlich wird. Ein solcher in kurzen Abständen wiederkehrender Unterhaltungsaufwand entspricht nicht der üblichen Beschaffenheit. Es stellt auch einen optischen Mangel dar, dass das hell gestrichene Gebäude schon nach kurzer Zeit ein unschönes Erscheinungsbild bietet. Diese Erscheinung beruht nicht auf besonderen Umweltbedingungen, sondern darauf, dass das streitige Gebäude eine wärmegedämmte Fassade hat. Der Sachverständige hat festgestellt, dass die gleichfalls hellen Fassaden mehrerer Häuser in der unmittelbaren Umgebung keine derartigen Spuren aufweisen. Der Sachverständige führt das ungewöhnlich rasche Entstehen der Verfärbung vielmehr darauf zurück - und dieser Zusammenhang ist zwischen den Parteien an sich auch unstreitig -, dass eine wärmegedämmte Fassade außen erheblich kälter bleibt als eine nicht gedämmte Fassade, deshalb auch regelmäßig über längere Zeit feuchter ist und das Wachstum von Pilzen und Algen deshalb mehr begünstigt als eine nicht gedämmte Fassade. Dieser Unterschied zeigt sich augenfällig im unterschiedlichen Erscheinungsbild des Gebäudes der Klägerin und der in der Nähe befindlichen Gebäude.



siehe auch: Beispielbilder


 

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