Samstag, 10. Dezember 2011

Ein Geschoss wird geopfert!


7.12.2011

Stellungnahme des DIBt zum SPIEGEL-online-Artikel "Styropor-Platten in Fassaden – Wärmedämmung kann Hausbrände verschlimmern" und zum Beitrag des NDR in der Sendung "45 Minuten" am 28.11.2011

Anlass:

Der im NDR-Fernsehen gezeigte Filmbericht und der darauf Bezug nehmende Artikel auf SPIEGELonline beschreiben ein vermeintlich hohes Brandrisiko bei der Verwendung von Wärmedämmverbundsystemen mit Polystyroldämmstoff (EPS-Hartschaumplatten), obgleich diese Systeme bauaufsichtlich zugelassen sind.

Stellungnahme DIBt:

Nach den Landesbauordnungen müssen Außenwandbekleidungen von Gebäuden über 7 m einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwerentflammbar sein. Für kleinere Gebäude genügen bauordnungsrechtlich normalentflammbare Außenwandbekleidungen.

Bei den vom DIBt zugelassenen WDV-Systemen mit Polystyroldämmstoffplatten (EPSHartschaumplatten) muss zum einen der Nachweis der Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) nach DIN 4102-1 für die "Komponente" EPS-Hartschaumplatten erbracht werden und zum anderen ist für das komplette WDV-System der Nachweis, dass die Anforderungen an schwerentflammbare Baustoffe erfüllt werden, durch Brandprüfungen nach nationalen (DIN 4102-1) oder europäischen Prüfverfahren (DIN EN 13823) sowie ggf. durch zusätzliche Großversuche im Maßstab 1:1 zu führen.

Die Einstufung "schwerentflammbar" bedeutet dabei, dass unter den Bedingungen eines beginnenden Zimmerbrandes bzw. bei Beanspruchung einer Außenwandbekleidung durch Flammen aus einem im Vollbrand stehenden Raum der energetische Beitrag des betreffenden Baustoffs (hier WDV-System) zum Brand sowie die daraus resultierende Brandausbreitung über den Primärbrandbereich hinaus gering sind.

WDV-Systeme mit o. g. Dämmstoffplatten, insbesondere bei großen Dämmstoffdicken (> 100 mm), sind bei Brandbeanspruchungen im Sturzbereich von Öffnungen kritisch und können sich unter bestimmten Bedingungen wie normalentflammbare Baustoffe verhalten, d. h. eine ungehinderte Brandausbreitung ist möglich.

Insofern liefert der Filmbericht keine neuen Erkenntnisse.

Dass WDV-Systeme mit Polystyroldämmstoffplatten brennen, ist in der Fachwelt eine allseits bekannte Tatsache. Dieses seit Mitte der 1990er Jahre bekannte Brandverhalten führte dazu, dass durch Hersteller und den Fachverband WDVS in Abstimmung mit dem DIBt unter Einbeziehung des zuständigen Sachverständigenausschusses (SVA) des DIBt und der Bauaufsicht konstruktive Brandschutzmaßnahmen gegen eine Brandausbreitung und Brandweiterleitung bei WDV-Systemen mit EPS-Dämmstoffen entwickelt und in umfangreichen Testserien geprüft wurden. Die verbindliche Festschreibung dieser Maßnahmen erfolgte dann in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für diese WDV-Systeme.

Im Einzelnen wird dazu in den Zulassungen für o. g. WDV-Systeme als konstruktive Maßnahme die Sturzbekleidung und eine seitliche Verkleidung von Außenwandöffnungen mit nichtbrennbaren Mineralwolledämmstoffen oder alternativ die Anordnung von Brandsperren aus nichtbrennbaren Mineralwolledämmstoffen über jedem zweiten Geschoss festgelegt. 

Die Anordnung von Brandsperren in mindestens jedem 2. Geschoss ist mit der Fachwelt (Sachverständige, Bauaufsicht) im Hinblick auf die Begrenzung einer möglichen Brandausbreitung bei Gebäuden über 7 m bis 22 m abgestimmt.

Diese Lösung berücksichtigt, dass bei Außenwänden mit Öffnungen (Fenster) und ohne brennbare Außenwandbekleidungen, im Falle eines Raumbrandes Flammen aus den Fenstern schlagen werden. 

An die im darüber liegenden Geschoss befindlichen Fenster (und deren Gläser) werden keine Anforderungen an eine Feuerwiderstandsfähigkeit gestellt; die Anforderung an eine Feuerwiderstandsfähigkeit besteht grundsätzlich nur für die Geschosstrenndecken (mit Ausnahme bei Gebäudeklasse 1), d. h. die aus den Fenstern schlagenden Flammen können das darüber befindliche Geschoss (und die Fenster) erreichen. Das mögliche Versagen der Fenster (Glasbruch) durch die thermische Einwirkung von Flammen wird hingenommen.

Insofern ist die Anordnung von Brandriegeln in jedem 2. Geschoss im Einklang mit den Bestimmungen der Landesbauordnungen und sie begrenzt wirksam eine Brandausbreitung/Brandweiterleitung auf Außenwänden.

Dies wurde durch umfangreiche Prüfungen an originalmaßstäblichen Versuchsaufbauten von WDV-Systemen nachgewiesen.

Zu dem bei der MPA Braunschweig durchgeführten Brandversuch ist Folgendes anzumerken:

Der Versuchsaufbau entsprach nicht dem für Zulassungsprüfungen geforderten Aufbau, wie er auch im Arbeitsentwurf von DIN 4102-20 beschrieben wird. Anstelle eines L-förmigen Versuchsstandes wurde nur eine rückwärtige Versuchsstandswand mit dem WDV-System bekleidet und geprüft und die Wand war links und rechts durch massive Wände aus mineralischen Baustoffen begrenzt (U-förmiger Versuchsstand).

Durch diese schachtförmige Versuchsanordnung wird die thermische Exposition des WDV-Systems deutlich erhöht und entspricht nicht mehr einer Brandbeanspruchung unter Realbrandbedingungen.

Zu dem im Fernsehbericht des NDR zitierten Feuerwehreinsatz in Berlin im Jahr 2005 ist festzustellen, dass es sich hierbei nicht um ein vom DIBt zugelassenes WDV-System handelte.
Das DIBt hatte dieses Brandereignis – obwohl es nicht direkt betroffen war – zum Anlass genommen im Frühjahr 2005 in seinem SVA "Brandverhalten von Baustoffen B1/B2" über ggf. erforderliche Konsequenzen für das Zulassungsverfahren bei WDV-Systemen zu beraten. Im Ergebnis wurde von den Sachverständigen festgestellt, dass Zulassungsverfahren des DIBt nicht betroffen seien, die bisher zugelassenen WDV-Systeme seien hinreichend sicher.

Hierzu merke ich an: „Ein Geschoss wird geopfert!“
Wenn die Einstufung "schwerentflammbar" bedeutet, dass unter den Bedingungen eines beginnenden Zimmerbrandes bzw. bei Beanspruchung einer Außenwandbekleidung durch Flammen aus einem im Vollbrand stehenden Raum der energetische Beitrag des betreffenden Baustoffs (hier WDV-System) zum Brand sowie die daraus resultierende Brandausbreitung über den Primärbrandbereich hinaus gering ist, wirkt die Aussage, dass die Anordnung von Brandriegeln in jedem 2. Geschoss im Einklang mit den Bestimmungen der Landesbauordnungen steht, weil sie  wirksam eine Brandausbreitung/ Brandweiterleitung auf Außenwänden begrenzt, wenig überzeugend.

Gerade die Anordnung des umlaufenden Brandriegels in nur jedem zweiten Geschoss verstärkt doch die Brandausweitung auf Aussenwänden und begrenzt diese doch nicht generell, sondern bestenfalls auf die übernächste Etage. Ausserdem hinkt die Argumentation mit der Heranziehung nicht brennbarer Fassadenteile, denn wenn bei Aussenwänden mit Öffnungen (Fenstern) und ohne brennbare Außenwandbekleidungen im Falle eines Raumbrandes Flammen aus den Fenstern schlagen, können diese das darüber liegende Geschoss erreichen, müssen es aber nicht. Im Falle ungeschützter brennbarer Fassadenteile ist aber das Überschlagen des Brandes auf das nächste Geschoss sicher!

Für mich stellt der umlaufende Brandriegel in jeder zweiten Etage eine deutliche Qualitätsverschlechterung dar im Verhältnis zu einer ordnungsgemäß ausgeführten Brandbarriere im Sturzbereich über Gebäudeöffnungen. Eine echte Alternative wäre auch, den umlaufenden Brandriegel nach jeder Etage einzubauen, aber das wäre ja schon eine unerwünschte deutliche Qualitätsverbesserung, weil die Messlatte der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen übersprungen würde, ohne sie zu berühren.

Ob der Versuchsstand hätte L-förmig aufgebaut sein sollen statt U-förmig, scheint mir für die praktische Darstellung unbedeutend, zumal Rücksprünge in polystyrolgedämmten Mauerwerken nicht gerade selten sind. Auch hier wird versucht, uns ein X für ein U vorzumachen! Man spricht von deutlich erhöhter thermischer Exposition, ohne diese näher zu präzisieren.

Die Scheinheiligkeit gipfelt aber darin, dass im Brandfall „Berlin“ festgestellt wurde, dass es ja gar kein zugelassenes WDVS war, welches abgebrannt ist. Es mag schon sein, dass – wie so oft in der Baupraxis – halt nicht alle Komponenten von einem Systemhersteller stammten und daher keine gültige abZ vorlag, aber offensichtlich hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil der Mix von Systemkomponenten nicht ursächlich war für die eingetretenen Folgen; mit anderen Worten: wenn strikt nach der Zulassung gebaut worden wäre, wäre das auch passiert!

Sonntag, 4. Dezember 2011

Wahnsinn Wärmedämmung - der Beitrag

 




Zum besseren Verständnis der Blogeinträge zum Thema

Leider wurde das Video von youtube wegen angeblicher Urheberrechtsansprüche des NDR gelöscht Sie finden das Video aber neu verlinkt direkt auf der Seite des NDR. Klicken Sie auf das Bild und sehen sich das Video in aller Ruhe an!

Wahnsinn Wärmedämmung


Presseerklärung der DeutscheEnergie-Agentur GmbH (DENA)

dena weist Kritik an Wärmedämmung zurück
Gebäudedämmung ist ein wichtiger Bestandteil, um Klimaschutzziele zu erreichen
Berlin, 2. Dezember 2011. Aktuelle Medienberichte stellen die Wärmedämmung von Gebäuden als Mittel zur Energieeinsparung und CO2-Reduzierung in Frage. Aus Sicht der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) sind diese Darstellungen haltlos und weisen überwiegend auf eine unsachgemäße Verarbeitung der Materialien oder eine falsche Planung hin. „Die Gebäudedämmung ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen, Heizenergie zu sparen und klimaschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren“, betont Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung.

Einsparpotenziale und Wirtschaftlichkeit
Für optimale Ergebnisse sollte die Dämmung in ein energetisches Gesamtkonzept eingebettet sein, das auch Fenster und Gebäudetechnik beinhaltet. Ebenso wichtig ist eine fachgerechte Ausführung durch qualifizierte Experten. Die dena hat bei den von ihr betreuten Modellprojekten nachgemessen, wie viel Energie mit einer solchen Komplettsanierung gespart werden kann. Der Energieverbrauch sank um 70 Prozent und entsprach damit genau den vorher berechneten Einsparprognosen.
Zudem lassen sich energetische Sanierungen bei einem ohnehin bestehenden Sanierungsbedarf wirtschaftlich umsetzen. Das belegt die von der dena veröffentlichte Sanierungsstudie, die hocheffiziente Sanierungen von Mehrfamilienhäusern ausgewertet hat.

Brandschutz
In Deutschland gibt es sehr hohe Sicherheitsstandards. Das gilt auch beim Brandschutz. Die fachgerechte Ausführung der Dämmmaßnahmen spielt dabei eine entscheidende Rolle. Maßgebend dafür ist die Brandschutzverordnung, die die Verwendung der Baustoffe regelt und vorschreibt, wo an der Fassade Brandsperren angebracht werden müssen. Die Brandschutzverordnung wird regelmäßig aktualisiert und auf den Stand der Technik gebracht.
Zudem unterliegen alle Baumaterialien in Deutschland einer Zulassungspflicht und werden intensiv von etablierten Instituten geprüft. So wird auch das Brandverhalten von Wärmedämmverbundsystemen in Brandversuchen im Originalmaßstab getestet, bevor sie auf den Markt kommen.

Algenbildung
Die Problematik der Algenbildung an gedämmten Fassaden ist vor allem eine optische Beeinträchtigung. Sie kann entstehen, wenn der Außenputz der Fassade im Vergleich zur Luft kalt ist und sich dort Feuchtigkeit niedersetzt.
Eine Algenbildung muss aber nicht von der Dämmung verursacht sein. Es gibt eine Reihe von äußeren Faktoren, die diese Entwicklung begünstigen, zum Beispiel dichter Pflanzenbewuchs in Fassadennähe, stark verschattete Bereiche der Fassade oder eine verstärkte Schlagregenbeanspruchung, vor allem auf der Nord- und Westfassade.
Die äußeren Einflüsse können durch eine sorgfältige Planung minimiert werden. Dabei spielen zum Beispiel ausreichende Dachüberstände eine wichtige Rolle. Zudem bietet der Zusatz von Bioziden (Algizide bzw. Fungizide) im Außenputz oder der Farbe Schutz. Auch der Einsatz mineralischer Putze ist möglich.

Schäden durch Spechtlöcher
Das Auftreten von Spechtlöchern an gedämmten Fassaden ist ein Randthema. Das zeigt auch eine Umfrage der Zeitschrift „Ausbau und Fassade“ bei Unternehmen des Stuckateurhandwerks aus dem Jahr 2010, in der die überwiegende Mehrheit der Stuckateure das Thema als irrelevant einstuft. Zudem treten Tierschäden nicht ausschließlich in der Dämmschicht von sanierten Häusern auf. So zerfressen Marder zum Beispiel auch Leitungen auf Dachböden und verunreinigen oder zerkratzen Fassaden.

Zur Presseerklärung der dena vom 02.12.2011 merke ich an:
Wenn schon fortgesetzt Energieeinsparpotenziale verkündet werden, müssen sich die entsprechenden Interessenverbände durchaus gefallen lassen, dass das Rechenwerk kritisch überprüft und das Ergebnis öffentlich diskutiert wird.
Ob und wie viel Energie letztendlich eingespart  wird, vermag ich genau so wenig zu beurteilen wie die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Gebäudesanierung. Das mag jeder, der mit derartigen Vorhaben liebäugelt, für sich selbst nach Ausschöpfung und Abwägung aller Erkenntnisquellen für sich entscheiden.
Das beste WDVS taugt nichts, wenn es schlecht verarbeitet ist, insoweit gebe ich Herrn Krechting durchaus Recht.
Sich allerdings bei offen zutage tretenden Unzulänglichkeiten hinter falscher Planung und Verarbeitung  zu verstecken, ist auch nicht der richtige Weg.

Nur:
Zum Thema „Brandschutz“ ist zu sagen, dass gerade im privaten Wohnungsbau  der vorbeugende Brandschutz eher niedrig angesiedelt ist. Immerhin sind – bauordnungsrechtlich - brennbare Fassaden bis zur Hochhausgrenze erlaubt. Welche Folgen das haben kann, haben jüngste Berichterstattungen deutlich gezeigt.
Natürlich spielt die fachgerechte Ausführung der in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Wärmedämm-Verbundsysteme aus Polystyrol-Partikelschaum vorgeschriebenen Brandbarrieren eine wichtige Rolle, aber nicht alles, was „Stand der Technik“ ist, wird auch zur „allgemein anerkannten Regel der Technik“. Und wenn Neuerungen wie der „umlaufende Brandriegel nach jeder zweiten Etage“ Eingang in die Bestimmungen über die Ausführung und Verarbeitung  von WDVS finden, dann darf dies – oder gar muss dies kritisch hinterfragt werden, insbesondere wenn sich dessen eingeschränkte Wirkungsweise oder besser gesagt partielle Unwirksamkeit  geradezu aufdrängt. Die partielle Wirkungslosigkeit wurde im Rahmen eines Brandversuchs im Originalmasstab in einem etablierten Institut in dem Beitrag des NDR 45 min vom 28.11.2011 nachgewiesen.

Die Problematik der Algenbildung an gedämmten Fassaden ist nicht nur vor allem eine optische Beeinträchtigung, sondern sie stellt nach der Rechtsprechung diverser Obergerichte (zuletzt OLGFrankfurt, Beschluss vom 07.07.2010 – 7 U 76/09) in Deutschland auch einen Mangel dar.
Der Zusatz von Bioziden* (Algizide bzw. Fungizide) im Außenputz oder der Farbe kann nicht das Mittel erster Wahl sein, die Folgen sind nicht zu bagatellisieren.

Das Auftreten von Spechtlöchern an gedämmten Fassaden ist auch kein Randthema mehr, denn sonst kämen nicht in anderen Fernsehsendungen – z. B. „quer“ am 1.12.2011 in BR3 entsprechende Beiträge zu Ehren.  
Aber nicht nur Spechte setzen WDVS-Fassaden zu, sondern auch Mäuse oder Insekten.
Tierschäden treten nicht ausschließlich in der Dämmschicht von Häusern auf.  Nur deren Bekanntheitsgrad nimmt zu. Aber vielleicht werden auch dafür bald „Spechtizide“ erfunden und auf den Fassaden angewendet.

*Biozide (abgeleitet von bios griech. Leben und caedere lat. töten) sind in der Schädlingsbekämpfung im nicht-agrarischen Bereich eingesetzte Wirkstoffe, Chemikalien und Mikroorganismen gegen Schadorganismen (z. B. Ratten, Insekten, Pilze, Mikroben), also beispielsweise Desinfektionsmittel, Rattengifte oder Holzschutzmittel.
Laut der europäischen Biozid-Richtlinie sind Biozid-Produkte „Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten, in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen, und die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen“.
Quelle: Wikipedia

Wahnsinn Wärmedämmung



Styropor (EPS) ist nicht brandgefährlich

Am Montag, den 28.11.2011, wurde im Programm des NDR um 22 Uhr die Sendung „45 Minuten – Wahnsinn Wärmedämmung“ ausgestrahlt. In diesem Beitrag wurde das Thema energetische Sanierung im Gebäudebestand sehr einseitig und in Teilen falsch dargestellt.
Die Schilderung der Reporter beinhaltete, dass ein zum Brandversuch vorbereitetes Wärmedämm-Verbundsystem aus EPS (Expandiertem Polystyrol, Styropor) als fachmännisch korrekt ausgeführt bezeichnet wurde, obwohl die dafür durch die Zulassung vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen aus nicht nachvollziehbaren Gründen weggelassen wurden. Das durch einen Gasbrenner in Brand gesetzte WDVS konnte so ohne die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wie Brandriegel oder Brandabschottung im Sturzbereich unkontrolliert abbrennen. Der im Film gezeigte Brandversuch entsprach also nicht den geforderten Brandschutzprüfungen für die Zulassung von WDVS. Er spiegelte auch nicht die in der Realität vorkommenden Brandsituationen wider.
Wir - sowohl der Industrieverband Hartschaum wie auch der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme - sehen in dieser Darstellung eine unzulässige Verzerrung der Realität, denn Wärmedämm-Verbundsysteme mit EPS sind bauaufsichtlich zugelassen und somit auch mit einer Brandschutzkomponente versehen, die gerade das im Bericht Geschilderte verhindern soll.
Wir sehen in dieser Abhandlung eine klare Verunglimpfung des seit mehr als vier Jahrzehnten in der Praxis bewährten Wärmedämm-Verbundsystems. Es besteht die Gefahr, dass durch die Falschberichterstattung viele Bürger, die bisher den Wärmedämm-Verbundsystemen vertraut haben, verunsichert werden.
Diese einseitig negative Berichterstattung bedeutet auch eine klare Behinderung der von Europa und Deutschland geschuldeten Klimaziele. Darüber hinaus stellt sie unisono eine Verunglimpfung des Fachhandwerks in Deutschland dar.
Fakt ist: seit mehr als vier Jahrzehnten sind WDVS mit Styropor bauaufsichtlich geregelt und bewährt. Die Systeme sind bei fachgerechter Planung und sorgfältiger Ausführung durch das Fachhandwerk langlebig, sicher und brandschutztechnisch einwandfrei.


Zur Pressemitteilung des IVH – Industrieverband Hartschaum vom 01.12.2011
„Styropor (EPS) ist nicht brandgefährlich“
sei angemerkt:

Offensichtlich hat der Verfasser der PM den Beitrag nicht vollständig zur Kenntnis genommen, denn sonst würde er nicht behaupten, dass in diesem Beitrag das Thema „energetische Sanierung im Gebäudebestand sehr einseitig und in Teilen falsch dargestellt wurde.“ Das Gegenteil ist der Fall.

Soweit sich der Beitrag mit der energetischen Sanierung im Gebäudebestand befasste, gelten die getroffenen Feststellungen für Wärmedämm-Verbundsysteme allgemein. Dem Thema Brandschutz wurde aus gegebenem Anlass – folgenschwere Fassadenbrände in der Vergangenheit – ein etwas breiterer Raum gewidmet.

Soweit beanstandet wird, dass ein zum Brandversuch vorbereitetes Wärmedämm-Verbundsystem aus EPS (Expandiertem Polystyrol, Styropor) als fachmännisch korrekt ausgeführt bezeichnet wurde, obwohl die dafür durch die Zulassung vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen aus nicht nachvollziehbaren Gründen weggelassen wurden und deshalb das durch einen Gasbrenner in Brand gesetzte WDVS so ohne die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wie Brandriegel oder Brandabschottung im Sturzbereich unkontrolliert abbrennen konnte, ist darauf hinzuweisen, dass der zur Erlangung der Brandschutzklasse B 1 (schwer entflammbar) in die abZ Eingang gefundene umlaufende Brandriegel in jeder zweiten Etage immer in einer Etage brandschutztechnisch ungeschützte Gebäudeöffnungen hinterlässt – und genau dies hatte der Beitrag ausführlich und verständlich dargestellt und deshalb die Versuchsanordnung so aufgebaut, also sehr realistisch.

Die Kritik an der Berichterstattung erfolgt daher entweder in Unkenntnis des Beitrages oder aber wider besseres Wissen!

Und was ist mit den unzähligen Gebäuden geringer Höhe, die mit einem normal entflammbaren WDVS versehen sind, weil bei der Anbringung das von Ihnen so gelobte „Fachhandwerk“ – aus welchen Gründen auch immer die in der jeweiligen abZ vorgeschriebenen Brandschutzmassnahmen wie z. B. Brandbarrieren im Sturzbereich weggelassen oder fehlerhaft montiert hat?

Und bei Dämmstoffdicken bis max. 100 mm? Da wird erst gar nichts dergleichen gefordert!

Brennen derartige Fassaden etwa anders ab?

Antworten auf diese Fragen werden erwartet und keine Verunglimpfung kritischer und aufmerksamer Journalisten!